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Hinweis: Studio-Aufträge nehmen wir derzeit nur selektiv an — unser Fokus liegt auf den Hosting-Linien.

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Rechtliches

Lizenzbedingungen für digitale Studio-Inhalte (EULA)

Stand: 03. Juni 2026

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA") gilt für sämtliche digitalen Inhalte, die Sie über den offiziellen Tebex-Webstore von Nobody Workz beziehen (z. B. FiveM-MLOs, Scripts, 3D-Assets, Kleidung und Charakter-Modelle, Karten- und Welt-Bauteile, Audio-, Material- und Texturpakete sowie zugehörige Dokumentation; nachfolgend „Inhalte"). Sie ergänzt unsere AGB und gilt zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen des Tebex-Webstores.

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Lizenzgeber ist Nobody Workz – Michael Gloe & Lukas Eberle GbR, Bahnhofstraße 1, 92521 Schwarzenfeld, Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber"). Lizenznehmer ist die natürliche oder juristische Person, die die Inhalte über den Tebex-Webstore erwirbt (nachfolgend „Lizenznehmer").

(2) Diese EULA gilt ausschließlich für die vom Lizenzgeber selbst erstellten und über den offiziellen Tebex-Webstore https://shop.nobodyworkz.eu vertriebenen Inhalte. Für Inhalte Dritter oder Inhalte aus inoffiziellen Quellen gilt diese EULA nicht; eine Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des Lizenznehmers, und der Lizenzgeber übernimmt hierfür keinerlei Gewähr, Haftung oder Support.

§ 2 Urheberrecht, Eigentumsverhältnisse

(1) Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie verbleiben in Bezug auf alle Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstigen Schutzrechte beim Lizenzgeber oder bei dessen Rechteinhabern. Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf lediglich die in dieser EULA beschriebenen Nutzungsrechte, nicht jedoch die Inhalte selbst.

(2) Die in den Inhalten enthaltenen Marken, Logos, Schriftzüge und Designs unterliegen dem Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten und dürfen nur im Rahmen der gewährten Nutzungsrechte verwendet werden.

(3) Eigen-IP-Versicherung: Der Lizenzgeber versichert, dass die über den Tebex-Webstore vertriebenen Inhalte vollständig aus Eigenentwicklungen bestehen und keine fremden Marken (z. B. real existierende Auto-, Mode- oder Medienmarken), Logos oder geschützten Designs Dritter beinhalten, soweit dies nicht ausdrücklich in der jeweiligen Produktbeschreibung kenntlich gemacht ist.

§ 3 Eingeräumtes Nutzungsrecht (Standardlizenz)

(1) Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die erworbenen Inhalte ausschließlich für die folgenden Zwecke zu nutzen:

a) Verwendung auf einem einzigen Server-Setup des Lizenznehmers (z. B. einem FiveM-Server oder einer zusammenhängenden Server-Infrastruktur, die durchgehend vom Lizenznehmer betrieben wird). Werden mehrere logisch oder organisatorisch getrennte Server-Setups betrieben (z. B. mehrere Communities, Marken oder eigenständige Server), ist je Setup eine separate Lizenz zu erwerben, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart ist.

b) Anpassung und Konfiguration der Inhalte ausschließlich für den eigenen produktiven Einsatz im lizenzierten Setup. Bearbeitungen, die sich unmittelbar in einer Veröffentlichung niederschlagen, sind als Ableitung des Originals zu kennzeichnen.

c) Darstellung im Spielbetrieb gegenüber den Endnutzern des Lizenznehmers (Spielerinnen und Spieler).

(2) Eine kommerzielle Nutzung im Sinne des Betriebs eines bezahlten Spiel-/Community-Angebots ist im Rahmen der Standardlizenz zulässig, solange die Inhalte selbst nicht als eigenständiges Produkt verkauft, vermietet, verliehen oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

(3) Erweiterte Lizenzformen (z. B. Multi-Server-Lizenz, Reseller-Lizenz, Whitelabel-Lizenz) sind ausschließlich auf gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber möglich und nur dann wirksam, wenn der Lizenzgeber dies ausdrücklich in Textform bestätigt hat.

§ 4 Verbotene Nutzungen

Dem Lizenznehmer ist insbesondere untersagt:

a) die Weitergabe, der Weiterverkauf, das Vermieten, Verleihen, das Sublizenzieren, das Hosten oder das anderweitige Zugänglichmachen der Inhalte oder Teilen davon an Dritte außerhalb der lizenzierten Nutzung;

b) das Veröffentlichen, Posten oder Streamen vollständiger Quelldateien (z. B. .ymap, .ytyp, .ydr, .lua, .js, .blend, .fbx, .psd) in einer Form, die Dritten den Download oder die Nachnutzung ermöglicht;

c) das Entfernen, Verschleiern oder Verändern von Urheberrechtshinweisen, Wasserzeichen, Lizenzmarken oder eingebetteten Kennzeichnungen des Lizenzgebers;

d) das Reverse-Engineering oder Dekompilieren, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig (§ 69e UrhG);

e) die Nutzung der Inhalte in pornografischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, terroristischen oder rechtswidrigen Kontexten oder zur Förderung von Schadsoftware;

f) die Bereitstellung der Inhalte über sogenannte „Leak"-Plattformen, Filesharing-Dienste, Discord-Server, Github-Repositories oder vergleichbare Quellen, die Dritten den Zugriff ermöglichen.

§ 5 Updates, Bugfixes, Support

(1) Der Lizenzgeber stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten Updates und Bugfixes für die Inhalte bereit. Ein Anspruch auf Updates, bestimmte Funktionalitäten oder eine dauerhafte Verfügbarkeit besteht jedoch nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung zugesagt ist.

(2) Support wird ausschließlich für Inhalte gewährt, die aus dem offiziellen Tebex-Webstore und mit gültiger Lizenz bezogen wurden. Für inoffizielle Kopien, manipulierte Versionen oder über Drittquellen bezogene Inhalte besteht kein Anspruch auf Support.

§ 6 Tebex-Webstore, Vertragsschluss, Zahlung

(1) Der Erwerb der Inhalte erfolgt ausschließlich über den offiziellen Tebex-Webstore unter https://shop.nobodyworkz.eu. Der Lizenzgeber ist als regulärer Tebex-Vendor registriert; eine Registrierung als Cfx.re Server Asset Vendor (Asset Escrow / Server Asset Portal) ist derzeit nicht erfolgt. Tebex Limited (Vereinigtes Königreich) tritt für die Verkaufsabwicklung als eigenständig Verantwortlicher auf. Ergänzend gelten die Tebex-AGB sowie deren Datenschutzhinweise.

(2) Der Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Tebex-Webstore zustande. Mit dem Download oder der Aktivierung der Inhalte bestätigt der Lizenznehmer die Kenntnisnahme und Geltung dieser EULA.

§ 7 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn mit der Ausführung des Vertrages begonnen wurde, der Lizenznehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, der Lizenznehmer seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat und der Lizenzgeber eine Bestätigung hierüber bereitgestellt hat. Im Bestellprozess holen wir diese Zustimmung aktiv ein.

§ 8 Pirateriehinweis, Beweissicherung

(1) Der Lizenzgeber behält sich vor, Inhalte technisch mit Wasserzeichen, Kennungen oder Telemetrie-Markern zu versehen, um Lizenzverstöße und unautorisierte Weitergaben rückverfolgen zu können. Die Auswertung erfolgt nur anlassbezogen bei begründetem Verdacht eines Lizenzverstoßes und dient ausschließlich der Beweissicherung.

(2) Bei nachgewiesenen Lizenzverstößen behält sich der Lizenzgeber sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche nach §§ 97 ff. UrhG.

§ 9 Haftung, Gewährleistung

(1) Der Lizenzgeber haftet nach Maßgabe der §§ 10 ff. unserer AGB. Die Haftungsregelungen aus den AGB gelten entsprechend für diese EULA.

(2) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Inhalte bei sachgerechter Verwendung im Rahmen der Standardlizenz keine Rechte Dritter verletzen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.

§ 10 Beendigung der Lizenz

(1) Der Lizenzgeber kann die Lizenz aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden, insbesondere bei nachhaltigen oder schwerwiegenden Verstößen gegen § 4 oder gegen die AGB/AUP.

(2) Mit Beendigung der Lizenz hat der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Inhalte unverzüglich zu löschen und deren weitere Nutzung einzustellen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser EULA und den AGB des Lizenzgebers gehen die spezielleren Regelungen dieser EULA für die jeweiligen Inhalte vor.