Rechtliches
Abuse- & Meldestelle (Notice-and-Action)
Stand: 30. Mai 2026
Als Hosting-Diensteanbieter (Hosting-Dienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act, DSA) stellen wir ein Verfahren bereit, mit dem mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch gemeldet werden können (Art. 16 DSA).
1. Kontakt / Meldestelle
Meldungen richten Sie bitte an: support@nobodyworkz.eu (Betreff: „Abuse" oder „Meldung rechtswidriger Inhalt"). Die Kontaktstelle ist in deutscher und englischer Sprache erreichbar.
2. Was sollte eine Meldung enthalten?
Damit wir eine Meldung zügig bearbeiten können, geben Sie bitte an:
- eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll,
- die genaue elektronische Adresse (z. B. URL/Domain/IP), unter der der Inhalt erreichbar ist,
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (außer bei mutmaßlichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger),
- eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben von der Richtigkeit Ihrer Angaben überzeugt sind.
3. Bearbeitung
(1) Wir bestätigen den Eingang einer Meldung und bearbeiten sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.
(2) Stellen wir fest, dass ein Inhalt rechtswidrig ist oder gegen unsere AGB/AUP verstößt, ergreifen wir geeignete Maßnahmen (z. B. Sperrung oder Entfernung des Inhalts, Sperrung des betroffenen Dienstes). Bei strafbaren Inhalten können wir gesetzlich zur Information von Behörden verpflichtet sein.
(3) Wir informieren – soweit rechtlich zulässig und uns die Kontaktdaten vorliegen – die meldende Person sowie den betroffenen Kunden über die getroffene Entscheidung und deren wesentliche Gründe.
4. Rechte des betroffenen Kunden
Wird ein Inhalt eines Kunden gesperrt oder entfernt, erhält der Kunde – soweit zulässig – eine Begründung. Der Kunde kann der Entscheidung widersprechen und Stellung nehmen; offensichtlich unbegründete Maßnahmen werden korrigiert.
5. Missbräuchliche Meldungen
Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Meldungen auszusetzen, wenn eine Person wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.
6. Behörden
Anordnungen zuständiger Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder zur Auskunftserteilung bearbeiten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben (Art. 9, 10 DSA).
